Grabarten Erdbestattung

Wahlgrab

Wahlgrabstellen sind Erdgräber mit einer oder mehreren Grabstellen die zu einer Grabeinheit zusammengefasst sind. Diese Gräber können von den Angehörigen entsprechend den Friedhofssatzungen individuell gestaltet werden. Dies beinhaltet den Grabstein und die Einfassung des Grabes sowie dessen Bepflanzung.

Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist des Verstorbenen wiedergekauft werden und dienen so vielen Generationen als letzte Ruhestätte.

Rasengräber in parkähnlicher Lage und Kleinfeld-Rasengräber

Seit 2007 gibt es auf dem Friedhof Norden-Barenbusch ein Grabfeld mit sogenannten "Rasengräbern in parkähnlicher Lage". Diese Gräber sind für Erdbestattungen vorgesehen und ca. 6-8 Wochen nach einer Beisetzung wird dann eine Grabplatte mit den Daten des Verstorbenen in den Rasen eingelassen. Eine individuelle Bepflanzung dieser Gräber ist nicht möglich. Die Pflege liegt ausschließlich in den Händen der Friedhofsverwaltung. Die Grabstellen werden auch nur im Trauerfall zur Verfügung gestellt und werden der Reihe nach vergeben; jedoch kann bei Ehepaaren für den hinterbliebenen Ehegatten die nächste Grabstelle mitgekauft werden, sodass eine spätere Beisetzung nebeneinander sichergestellt ist.

Grundgedanke dieser Grabstellen ist es, für die Angehörigen einen würdigen Ort zu schaffen um zu trauern, aber auf der anderen Seite nicht einen "Zwang" für eine Grabpflege aufzubürden. Wann immer man möchte, kann man den Friedhof aufsuchen und braucht sich keine Gedanken um den Zustand des Grabes zu machen.

Auch ist es bei dieser Grabart nicht gestattet, dass Blumenschale oder Vasen aufgestellt werden, da dies die Pflege der Anlage unverhältnismäßig erschwert.

Das Gräberfeld von 2007 ist zwischenzeitlich komplett vergeben. Im nördlichen Bereich des Friedhofs Norden-Barenbusch hat die Friedhofsverwaltung daher die Möglichkeit der Kleinfeld-Belegung geschaffen. Das heißt, dass zurückgegebene Gräber oder freie Flächen in diesem Gräberfeld in Rasengräber umgewandelt werden.

Reihengrab

Reihengräber sind Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden. Wie beim Wahlgrab hat man hier auch die Möglichkeit der individuellen Gestaltung und Bepflanzung entsprechend der jeweiligen Friedhofssatzung.

Nach Ablauf der Ruhefrist kann ein Reihengrab nicht wieder erworben werden, sondern geht wieder in den Besitz der Friedhofsverwaltung über.

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