Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung müssen einige Formalitäten beachtet werden:
Beantragung der Feuerbestattung durch Angehörige oder eigenhändige Willenserklärung des Verstorbenen
Unterlagen für die amtsärztliche Untersuchung im Krematorium vor der Einäscherung
Urnenanforderungsschein der Friedhofsverwaltung, des Ruheforstes oder der Seebestattungs-Reederei
Bei der Urnenbestattung hat man ab dem Tag der Einäscherung max. 30 Tage für den Beerdigungstermin. Den Termin für die Andacht und Beisetzung gestalten wir mit ihnen sobald die Urne bei uns im Institut ist.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Termineinäscherung, wenn die Andacht kurzfristig erfolgen soll. Hier ist erforderlich, dass auch kurzfristig alle Unterlagen und Urkunden im Krematorium vorliegen. Wir klären dies gerne für Sie.