Wichtiger Hinweis

WICHTIGER HINWEIS

Wir möchten ihnen folgende Hinweise aufgrund der CORONA-Situation geben :

(Änderungen in den Verfahrensweisen behalten wir uns je nach Situation und gesetzlichen Vorgaben vor)

Wir verzichten auf das Händeschütteln und schenken ihnen stattdessen ein freundliches Lächeln.

Geschäftsräume Kampweg 30, Norden und Geschäftsräume Jann-Berghaus-Str. 74, Norderney
Unsere Verkaufsräume und Büros sind für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet. Bitte kommen Sie, wenn möglich, mit maximal 2 Personen.

Trauergespräche:
Die Trauergespräche werden zur Zeit nur in unserem Institut in Norden oder in den Geschäftsräumen auf Norderney in Anwesenheit von maximal 2 Angehörigen durchgeführt. Möglich ist auch eine telefonische Besprechung oder schriftlich per Email.
Hausbesuche werden nur im absoluten Ausnahmefall durchgeführt. Die Übergabe von notwendigen Dokumenten oder Kleidungen werden individuell abgesprochen.

Vorsorgegespräche:
Vorsorgegespräche können wieder durchgeführt werden. Für alle Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese Gespräche führen wir in unserem Institut mit möglichst dem Vorsorgenden und 1 weiteren Person.

Trauerandachten und Aufbahrungen:
Zur Zeit gibt es viele verschiedene Regelungen auf den unterschiedlichen Friedhöfen unserer Region. Im Einzelfall müssen hierzu von unserer Seite erst Informationen, soweit sie noch nicht vorliegen, eingeholt werden. Wir bitten daher um ihr Verständnis, wenn nicht alles kurzfristig geklärt werden kann.

Todesfeststellungen durch den Arzt bei Haussterbefällen:
Wenn Sie einen Sterbefall zu Hause haben, ist zunächst ein Arzt für die Feststellung des Todes zu benachrichtigen. Die Abholung eines Verstorbenen kann nur bei Vorlage der vom Arzt ausgefüllten Todesbescheinigung erfolgen. Bitte sagen Sie dem Arzt, dass er die Todesbescheinigung vor Ort nach der Leichenschau ausfüllt und beim Verstorbenen belässt.
(Leider gibt es immer noch Ärzte, die das Ausfüllen der Bescheinigung erst in ihrer Praxis vornehmen. Dies stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit sowie eine Gefährdung unserer Mitarbeiter da, da wir so nicht erkennen können, ob besondere Maßnahmen bei der Abholung eines Verstorbenen zu veranlassen sind.)

Wir danken für ihr Verständnis und hoffen, dass diese schwierige Situation möglichst schnell vorübergeht und die getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen.

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